AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit DC Catering GmbH, Föpplstraße 5, 04347 Leipzig gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des des Veranstalters bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Veranstalters unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DC Catering GmbH. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Anerkennung die Haftung für deren Einhaltung. Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei DC Catering GmbH nicht gespeichert. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften.

ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN / VORAUSZAHLUNG
Alle Preise für Unternehmer verstehen sich exklusive der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. Verbraucher werden in Bruttopreisen informiert.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der gemeldeten Personen.
Ob eine Vorleistung getroffen werden muss, wird vom Unternehmer festgelegt. Rechnungen müssen Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt beglichen werden.
DC Catering GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung, in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONEN & DIENSTLEISTER

Erhöhte Gästezahlen, welche sich während der Veranstaltung einstellen, bewirken auch automatisch eine Erhöhung des Gesamtpreises. Die Abrechnung erfolgt zu dem jeweiligen Einheitsfestpreis. Die DC Catering GmbH kann Mehrleistungen für die Erweiterung des Büffets infolge von mehr Teilnehmern in Rechnung stellen. Für die Erfassung der Teilnehmerzahl kann der Caterer eine Zählung vornehmen oder andere geeignete Maßnahmen treffen.

Dienstleister, die an der Veranstaltungen teilnehmen bzw. für diese gebucht sind, können nach schriftlicher Vereinbarung gesondert mit einer speziellen Dienstleister-Pauschale berechnet werden. Maximal 4 Dienstleister können für diese Pauschale berücksichtig werden. Alle weiteren Dienstleister werden zum vollen Personenpreis abgerechnet.

STORNIERUNG
Die Stornierung / Kündigung des Vertrages ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bei Stornierung / Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt, ist DC Catering GmbH berechtigt, Stornierungsgebühren zu verlangen.
Der Anspruch des Veranstalters besteht in folgender Höhe:
Bei einer Stornierung / Kündigung
innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 25 %
innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
und innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 90 %
des vereinbarten Veranstaltungspreises.
Der Betrag ist höher oder niedriger, wenn der Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann.
DC Catering GmbH ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
c) im Falle höherer Gewalt
Keinesfalls ist der Veranstalter in diesem Fall zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

GETRÄNKEVERBRAUCH
Falls keine andere Verabredung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

BENUTZUNG DES CATERERNAMENS
Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen, die Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen etc. enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung von DC Catering GmbH. Folgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat DC Catering GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

ENTSORGUNG
Verpackungsmaterialien, welches für den Veranstalter angeliefert wird, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Veranstalter selbst entsorgt oder mitgenommen werden.

LIEFERUNG & LIEFERBEDINGUNGEN
DC Catering GmbH ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so gesteht der Veranstalter eine Toleranz von bis zu 30 Minuten zu.
Eine Lieferung der bestellten Ware durch DC Catering GmbH findet nur statt, wenn dies im schriftlich vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen und höherer Gewalt, die DC Catering GmbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Zulieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

EQUIPMENT & VERLEIH
Für Bruch / Verlust des verliehenen Equipments berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.
Alle von DC Catering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände, mit Ausnahmen der Speisen und Getränke, stehen und bleiben im Eigentum der Firma DC Catering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Der Veranstalter hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment.
Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Veranstalter pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung
zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Veranstalter vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
Rückgabebestätigungen von DC Catering GmbH erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
Mietgebühren werden pauschal oder nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
DC Catering GmbH ist bei Bedarf berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.

HAFTUNG/SCHADENERSATZ
Für Schäden am Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter DC Catering GmbH gegenüber selbst. Gegebenenfalls kann DC Catering GmbH den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.
DC Catering GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. DC Catering GmbH trifft durch geeignete Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht durch DC Catering GmbH auf 5000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung, und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgten Reinigungsprozess ermittelt werden.
Mängel und Beanstandungen sind im Rahmen der Veranstaltung zu melden, um Abhilfe zu schaffen. Eine nachträgliche Beanstandung wird nicht mehr akzeptiert.

DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von DC Catering GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

MUSIKVERANSTALTUNGEN
Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung durch den Veranstalter zu erfolgen.

SOSNTIGES
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Sofern Sie kein Verbraucher sind, gilt Leipzig als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten.